Zukünftige Erstklässler
Wie läuft eine Kooperation ab?
Die Grundschule Botenheim kooperiert seit vielen Jahren mit dem örtlichen Kindergarten Botenheim.
Ziel ist es dabei, den Kleinen einen möglichst schönen Schulstart zu ermöglichen. Von der Schulgemeinschaft sollen sie offen empfangen werden und schnell ihren Platz bei uns finden.
Die Kooperationslehrerin lernt die zukünftigen Schulkinder kennen – sei es bei Besuchen im KiGa, bei der Kleingruppenarbeit in der Schule oder bei Besuchen der Vorschulkinder in der Schule. Dabei arbeitet die Lehrerin mit den Kindern in verschiedenen Gruppenzusammensetzungen.
Die häufigen Kontakte mit der Lehrerin, den Schulkindern und dem Schulhaus ermöglichen den Kindergartenkindern ein selbstverständliches Hineinwachsen in unsere Schulgemeinschaft.
Um Ihnen die Orientierung zu erleichtern, haben wir für Sie einige wichtige und häufig gestellte Fragen im Zusammenhang mit der Kooperation Kindergarten – Grundschule Botenheim zusammengestellt.
Wichtige Fragen
Wann ist ein Kind "schulpflichtig"?
Ein Kind ist nach § 73 Schulgesetz dann zu Beginn des Schuljahres schulpflichtig, wenn es bis zum 30. Juni des laufenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollendet hat (d.h. wenn es bis dahin den 6. Geburtstag hatte).
Wann ist ein Kind ein sog. "Kann - Kind"?
Ein Kind ist nach § 73 Schulgesetz ein sog. "Kann - Kind" und kann zum Schuljahresbeginn eingeschult werden, wenn es bis zum 30. Juni des folgenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollendet hat und von den Erziehungsberechtigten in der Grundschule angemeldet worden ist. Sie können diese vorzeitige Einschulung formlos schriftlich beantragen. Die Schulleitung entscheidet über Ihren Antrag.
Woher weiß ich, welcher Grundschule mein Kind zugeordnet ist?
Die Zugehörigkeit zu den verschiedenen Grundschulen wird durch Schulbezirke geregelt. Je nachdem, in welcher Straße ein Kind wohnt, wird es einer Grundschule zugewiesen. Die Ihnen zugewiesene Grundschule ist Ihr Ansprechpartner für die Einschulung, sowie für Rückstellungsanträge und Anträge auf vorzeitige Einschulung ("Kann - Kinder").
Falls Ihr Kind eine andere Grundschule besuchen soll, als die in deren Einzugsgebiet Sie wohnen, ist dennoch Ihre zuständige Schule immer Ihr Ansprechpartner. Den Antrag auf Schulbezirkswechsel müssen Sie daher auch immer dort stellen.
Noch Fragen unbeantwortet?
Bei Fragen zur Kooperation der Grundschule Botenheim, die hier noch nicht geklärt wurden, können Sie sich gerne an Fr. Galvagni wenden.
Zur Kontaktaufnahme senden Sie bitte eine Mail an: fuechse.botenheim@galvagni-online.de